{"id":267,"date":"2018-08-20T16:09:23","date_gmt":"2018-08-20T14:09:23","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p115765.webspaceconfig.de\/?post_type=event_listing&#038;p=267"},"modified":"2018-08-21T10:54:38","modified_gmt":"2018-08-21T08:54:38","slug":"bundesarbeitsgericht-erleichtert-die-befristung-von-arbeitsvertraegen","status":"publish","type":"event_listing","link":"https:\/\/www.usability.world\/?event_listing=bundesarbeitsgericht-erleichtert-die-befristung-von-arbeitsvertraegen","title":{"rendered":"Bundesarbeitsgericht erleichtert die Befristung von Arbeitsvertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<h3>Befristung trotz vorheriger Besch\u00e4ftigung m\u00f6glich &#8211; BAG kippt Anschlussverbot<\/h3>\n<p class=\"bodytext\">Der M\u00f6glichkeit, ein Arbeitsverh\u00e4ltnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine fr\u00fchere Besch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zur\u00fcckliegt. Mit dem\u00a0Urteil vom 6.4.2011 erleichtert\u00a0das Bundesarbeitsgericht\u00a0die sachgrundlose Befristung trotz vorheriger Besch\u00e4ftigung. Dazu hier die Pressemitteilung des BAG:<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Nach \u00a7 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zul\u00e4ssig. Das gilt nach \u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis bestanden hat. Eine \u201eZuvor-Besch\u00e4ftigung\u201c im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn ein fr\u00fcheres Arbeitsverh\u00e4ltnis mehr als drei Jahre zur\u00fcckliegt. Das ergibt die an ihrem Sinn und Zweck orientierte, verfassungskonforme Auslegung der gesetzlichen Regelung. Diese soll zum einen Arbeitgebern erm\u00f6glichen, auf schwankende Auftragslagen und wechselnde Marktbedingungen durch befristete Einstellungen zu reagieren, und f\u00fcr Arbeitnehmer eine Br\u00fccke zur Dauerbesch\u00e4ftigung schaffen. Zum andern sollen durch das Verbot der \u201eZuvor-Besch\u00e4ftigung\u201c Befristungsketten und der Missbrauch befristeter Arbeitsvertr\u00e4ge verhindert werden. Das Verbot kann allerdings auch zu einem Einstellungshindernis werden. Seine Anwendung ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als dies zur Verhinderung von Befristungsketten erforderlich ist. Das ist bei lange Zeit zur\u00fcckliegenden fr\u00fcheren Besch\u00e4ftigungen typischerweise nicht mehr der Fall. Hier rechtfertigt der Gesetzeszweck die Beschr\u00e4nkung der Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien und die damit verbundene Einschr\u00e4nkung der Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers nicht. Die Gefahr missbr\u00e4uchlicher Befristungsketten besteht regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr, wenn zwischen dem Ende des fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnisses und dem sachgrundlos befristeten neuen Arbeitsvertrag mehr als drei Jahre liegen. Dieser Zeitraum entspricht auch der gesetzgeberischen Wertung, die in der regelm\u00e4\u00dfigen zivilrechtlichen Verj\u00e4hrungsfrist zum Ausdruck kommt.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin war beim beklagten Freistaat aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2008 als Lehrerin besch\u00e4ftigt. W\u00e4hrend ihres Studiums hatte sie vom 1. November 1999 bis 31. Januar 2000 insgesamt 50 Stunden als studentische Hilfskraft f\u00fcr den Freistaat gearbeitet. Mit ihrer Klage hat sie sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses gewandt.<\/p>\n<p>Die Klage hatte vor dem Siebten Senat &#8211; ebenso wie schon in den Vorinstanzen &#8211; keinen Erfolg. Die mehr als sechs Jahre zur\u00fcckliegende fr\u00fchere Besch\u00e4ftigung der Kl\u00e4gerin stand der sachgrundlosen Befristung ihres Arbeitsvertrags nicht entgegen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. April 2011 &#8211; 7 AZR 716\/09 -Vorinstanz: S\u00e4chsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. September 2009 &#8211; 7 Sa 13\/09 &#8211;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befristung trotz vorheriger Besch\u00e4ftigung m\u00f6glich &#8211; BAG kippt Anschlussverbot<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","event_listing_category":[8],"class_list":["post-267","event_listing","type-event_listing","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/event_listing\/267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/event_listing"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/event_listing"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=267"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"event_listing_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.usability.world\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fevent_listing_category&post=267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}